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Artikel 11 Grundgesetz à la Claire

Abgeleitet aus dem Grundrecht auf Freizügigkeit, Art. 11 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und damit dem Recht, an jedem Ort in der Bundesrepublik Deutschland Aufenthalt … nehmen zu können, lasse ich mich (zumindest gedanklich) einfach mal “einschließen”; zum Beispiel in der wunderschönen Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar – Gott, was bin ich verliebt in diese zauberhafte Location.

Dort würde ich dann des nachts – eher wie die Eiskönigin statt wie seinerzeit Disney’s brünette Belle – staunend zwischen all den Büchern stehen, die, sobald ich mich ihnen nähere, mit mir kommunizieren ohne zu reden …

Ja, Monsieur Paul Watzlawick hätte seine wahre Freude daran gehabt. Denn für mich können auch Bücher nicht NICHT kommunizieren. Punkt.

Umhüllt in den – natürlich unerlaubten und daher ebenfalls nur erträumten – Schein von Kerzen und eingehüllt in ein flauschigen langen Hoddie laufe ich barfuß die Reihen auf und ab, streichle zärtlich über die alten Buchrücken in freudiger Erwartung, welcher der zahllosen Einbände mich quasi bitten wird, ihn aus dem Regal zu ziehen. Du da vielleicht oder Er da drüben? Oder Sie dort? Oder Jener da hinten? Wer wird es in Claires Hände schaffen, sich ihrem Blick in den Weg stellen?

Irgendwann zeigen sich mir auserwählte literarischen Kandidaten – vielleicht ein Gedichtband von Rilke oder ein weniger bekanntes Werk Fontanes oder ein Klassiker aus der Feder von Herrn von Goethe oder der Madame Austen?

Ich lasse mich überraschen und fallen. Das Cover, die Seiten und ihr Duft streichen wie Seide über meine Seele und mit Gänsehaut verliere ich mich in der Macht der Buchstaben, Sätze und Worte.

Claire in a dream – to be continued …

Published inKolumne
et Claire